100% legale Entsendung mit A1 Formular

Die Betreuungskräfte sind bei den osteuropäischen Kooperationspartnern von betreut-gepflegt-24.de angestellt und somit sozialversichert. Die Steuern und Sozial­versicherungsabgaben werden korrekt an die jeweiligen Behörden abgeführt.

Die Entsendung nach Deutschland erfolgt auf Basis des europäischen Entsendegesetzes, unter Ein­haltung des seit 2015 bestehenden Mindestlohngesetzes. Die Garantie für eine einwandfreie und rechtssichere Entsendung belegt das  A1-Formular.

Es wird beantragt, sobald die eingesetzte Betreuungskraft zu Ihnen entsendet wurde und wird Ihnen auf Wunsch gerne vorgelegt.

Sie schließen einen Dienstleistungsvertrag mit dem osteuropäischen Kooperationspartner, der die Betreuungskraft nach Deutschland entsendet.

Eine Alternative zu unserem Modell wäre die eigene Einstellung des Personals. Mit allen Rechten und Pflichten eines Arbeitgebers in Deutschland. Dadurch entstehen Ihnen jedoch deutlich höhere Kosten, wie unter anderem Mindestlohn, Sozialversicherungspflicht, Lohnfortzahlung, Urlaubsanspruch.

Die Beschäftigung von „freiberuflichen“ Pflegekräften stellt die Gefahr der Scheinselbständigkeit dar, da diese Kraft bei 24-Stunden-Betreuung nur einem Kunden zur Verfügung stehen kann. Das kann enorme  sozial-, zivil- und strafrechtliche Risiken und Konsequenzen für Sie haben.

Gerne erläutern wir Ihnen alles Wichtige dazu ausführlich im Gespräch!